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   BVerwG, 29.06.1998 - 7 B 442.97   

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BVerwG, 29.06.1998 - 7 B 442.97 (https://dejure.org/1998,10957)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.1998 - 7 B 442.97 (https://dejure.org/1998,10957)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 1998 - 7 B 442.97 (https://dejure.org/1998,10957)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Begriff der Abweichung - Anspruch auf Rückgabe eines anlässlich der Ausreise aus der DDR gemeinschaftlich veräußerten Gebäudes bzw. Grundstücks - Voraussetzungen des Schädigungstatbestands der Veräußerung durch den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 14.96

    Offene Vermögensfragen - Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1998 - 7 B 442.97
    Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG setzt daher ein eigenständiges Handeln des staatlichen Verwalters voraus, das auf den Entzug des Eigentums gerichtet sein muß (grundlegend Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - Buchholz 428 § 1 Nr. 93; zuletzt Urteil vom 28. April 1998 - BVerwG 7 C 3.97 -).

    Daran fehlt es, wenn er sich dem rechtsgeschäftlichen Willen anderer an dem Veräußerungsgeschäft notwendig Beteiligter unterordnet, wie etwa bei dem vom Senat entschiedenen Fall einer bloßen Mitwirkung an dem durch eine Erbengemeinschaft getätigten Verkauf eines Nachlaßgegenstands zum Zwecke der Erbauseinandersetzung (Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - a.a.O.).

  • BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 38.95

    Offene Vermögensfragen - Ausreisebedingter Gebäudeverkauf keine unlautere

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1998 - 7 B 442.97
    Eine solche Abweichung ist auch nicht zu erkennen; im Gegenteil stimmt die Annahme des Verwaltungsgerichts, daß das behördliche Verlangen, vor der ständigen Ausreise aus der DDR das auf einem volkseigenen Grundstück errichtete Eigenheim zu veräußern, grundsätzlich nicht den Tatbestand einer unlauteren Machenschaft im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG erfüllt, mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 86) überein.
  • BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 3.97

    Bruchteilseigentum; Veräußerung von Bruchteilseigentum; Mitwirkung des

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1998 - 7 B 442.97
    Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG setzt daher ein eigenständiges Handeln des staatlichen Verwalters voraus, das auf den Entzug des Eigentums gerichtet sein muß (grundlegend Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - Buchholz 428 § 1 Nr. 93; zuletzt Urteil vom 28. April 1998 - BVerwG 7 C 3.97 -).
  • BVerwG, 14.05.2010 - 8 B 86.09

    Eigentumsbemächtigung durch Verwalter Voraussetzung für Schädigungstatbestand

    Diese Grundsätze lassen sich, wie der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem Beschluss vom 29. Juni 1998 - BVerwG 7 B 442.97 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 155) entschieden hat, auf die ausreisebedingte Veräußerung eines im gemeinschaftlichen Eigentum der Ehegatten stehenden Gebäudes übertragen, wenn daran für den bereits ausgereisten Ehegatten der staatliche Verwalter beteiligt war.
  • BVerwG, 02.11.2000 - 7 B 92.00

    Erfüllung des Schädigungstatbestandes des § 1 Abs. 1c VermG (Vermögensgesetz) -

    Nach Auffassung der Kläger liegt dem Urteil des Verwaltungsgerichts der Rechtssatz zugrunde, dass die Mitwirkung des staatlichen Verwalters an der Veräußerung eines im gemeinschaftlichen Eigentums der Ehegatten stehenden Vermögenswertes zum Zwecke der Auseinandersetzung der ehelichen Eigentums- und Vermögensgemeinschaft den Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG erfülle; damit setze sich das Gericht in Widerspruch zu dem Beschluss des Senats vom 29. Juni 1998 - BVerwG 7 B 442.97 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 155).
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